Ombudsmann
Rechtsstreitigkeiten gibt es viele. Die Gerichte sind mit Prozessen rund um das Vertragsrecht, das Arbeitsrecht und auch das Verkehrsrecht geradezu überhäuft. Auf einen Gerichtstermin muss ein Kläger sehr lange warten. Oftmals hat sich seine Lebenssituation bis zum Termin des Prozessbeginns aufgrund des erlittenen Schadens stark verschlechtert. Bevor man in einigen Wirtschaftsbereichen nach dem Gericht ruft, sollten daher zuvor Alternativen geprüft werden. Da eine gütliche Einigung auch durch die Beauftragung von einem Anwalt oftmals nicht möglich ist, wird um eine schnelle und gütliche Einigung herbeizuführen ein Ombudsmann "angerufen". Immer mehr Wirtschaftszweige, selbst die Vereinten Nationen, richten eine derartige Schlichtungsstelle ein. Hierdurch werden unnötig teure Prozesse vermieden und die Gerichte entlastet.
"Angerufen" wird ein Ombudsmann zum Beispiel heute bei Streitigkeiten mit der Hausbank, der Versicherung oder der Krankenversicherung (möglich ist dies sowohl im Bereich der gesetzlichen, wie auch der privaten Krankenversicherung). Obwohl für die jeweiligen Verbände tätig, sind die Männer und Frauen, die als Ombudsmann tätig sind, unparteiisch. Fällt ein Ombudsmann dabei eine Entscheidung, so ist diese für das jeweilige Unternehmen (die Bank, die Versicherungsgesellschaft oder die Krankenkasse) verbindlich. Der Klagende, der Bankkunde, Versicherungskunde oder Versicherte in der Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung kann hingegen auch nach der Entscheidung einer Ombudsmanns eine Klage vor Gericht anstrengen, wenn er denkt die Entscheidung des Ombudsmanns wäre nicht in seinem Interesse gefällt worden.
Die Institution der Ombudsmänner gibt es seit den 1970er Jahren. Ein Ombudsmann ist dafür da, um außergerichtlich Streit zu schlichten und übernimmt dabei die Aufgabe von einem Unparteiischen, bzw. einem Schiedsmann. Ombudsmänner gibt es heute in vielen Wirtschaftsbereichen. Viele haben sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche spezialisiert. Eingeschaltet werden kann ein Ombudsmann dabei kostenlos.
Ein Ombudsmann hat grundsätzlich die Aufgabe in dem jeweiligen Themenbereich eine ungerechte Behandlung einer Person oder von Personengruppen zu verhindern. Bei der Entscheidungsfindung müssen dabei die Interessen und Belange aller beteiligten Parteien berücksichtigt werden. Ombudsmänner haben dabei auch die Funktion eines Sprachrohrs von einzelnen Personen und ganzen Personengruppen, die - wenn sie alleine gegen ein Unternehmen antreten würden - kein oder nur wenig Gehör finden würden. Ein Ombudsmann muss dabei stets ohne großen bürokratischen Aufwand versuchen zu schlichten und die den Streitfall stets objektiv zu betrachten.
Zuständig im Versicherungsbereich:
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 32
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Fax: 030 / 20 60 58 - 58
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